AGB`s


Allgemeine Geschäftsbedienungen

 

Pfisterer Airbrush & Modelling

Kring 50

3325 Ferschnitz


gültig gem. FV-AS Beschluss 2009

 

 


Firma

Airbrush & Modelling

Kring 50

3325 Ferschnitz

T +43 660-4815431


pfisterer-ch@hotmail.com

www.amp.or.at

 

 

GELTUNGSBEREICH

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling und des Auftraggebers erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.


Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Pfisterer Airbrush & Modelling sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.


Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.


PREISANGEBOTE

Die im Angebot der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling genannten Preise / gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben werden jedenfalls als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.


(2)Die Preise der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung Fracht Porto Versicherung sonstige Versandkosten nicht ein.


Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung die Firma Pfisterer Airbrush & Modelling verbindlich.

Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 14 Tagen widersprochen werden. Diese

Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.


Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher der im folgenden bestimmten

Kosten ( Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift ) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.


Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen sind in den Lieferpreisen inkludiert werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Gesamten Arbeit.

Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über und sind in den Angebotspreisen enthalten, werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.


Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen Die Kosten der mit dem Auftrag notwendigerweise verbundenen Datenübertragungen sind in den Angebotspreisen enthalten.

Für Übertragungsfehler wird von der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling keine Haftung oder Gewährleistung übernommen Übertragenen Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.


RECHNUNGSPREIS

Die Firma Pfisterer Airbrush & Modelling fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit ab dem Tag , an dem er vollständig oder auch teilweise liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach

Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Im Falle berechtigter Reklamationen beginnt die Zahlungsfrist erst mit deren Erledigung.


ZAHLUNGSVERZUG

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des

Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang

zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden

Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.


Ab der zweiten Mahnung werden pro Mahnung, Mahnspesen zu €15.- verrechnet. Zusätzlich werden ab der dritten Mahnung 10% Verzugszinsen verrechnet !


Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Kosten des eingeschalteten Rechtsanwalts zu ersetzen !


LIEFERZEIT

Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden sind Fixtermine mit einem Spielraum von

+/- 3 Tagen.


Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet die Firma Pfisterer Airbrush & Modelling nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.

 

LIEFERUNG

Lieferungen erfolgen ab Betrieb der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat über.

Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN

Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.


Abänderungen / Abänderungen im Ausmaß von mehr als 25 % gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber verrechnet (z. B. Autorkorrektur). Telefonisch, via Fax oder E-Mail angeordnete Änderungen / Änderungen sind ausschließlich schriftlich (auch per FAX bzw. Email anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.


Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden maßgebend.


ANNAHMEVERZUG

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.


Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.


BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsbestätigung auf den Auftraggeber über.


Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.


Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich binnen 14 Werktagen nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich binnen 14 Werktagen nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von

1 Monat, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

 

/ Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.


/ Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. /


Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

/ Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.


Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder zumindestens fahrlässig verursacht wurde.


Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.


Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren muss absolute Farbübereinstimmung ausdrücklich vereinbart werden / können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.


Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibrierten Proofs zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen

Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.


Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.


HAFTUNG

Die Firma Pfisterer Airbrush & Modelling haftet nur für Schäden, die durch fahrlässiges schuldhaftes

Handeln vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird,

bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für


vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.


Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.


Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von # Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. / Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von # Monaten/Jahren (Gesetz: drei Jahre, angemessene Verkürzung zulässig, Verlängerung nicht)


BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

Für beigestellte Daten, haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt

keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Unrichtigkeit beigestellter Daten Materialen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen..


Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind/die Farbe des Endproduktes ist verbindlich festgelegt.


Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten /trägt der Auftraggeber bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke sind die Kosten der notwendigen Ausbelichtungen und Ausdrucke im üblichen Umfang in den Angebotspreisen enthalten.

Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und wird

gesondert in Rechnung gestellt.


Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nicht bestellt, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.


Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber/Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen/soweit er sie für die Bearbeitung benötigt / Diese verbleibt dem Auftragnehmer / ist nach Erledigung und Bezahlung des Auftrages dem Auftraggeber herauszugeben / zu löschen. Die Haftung für die Datenintegrität obliegt dem Auftraggeber.


Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nur Postscriptschriften) verwendet werden. Beträgt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als # MB, so werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet. Liefert der Auftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstellt und / sind in den Angebotspreisen enthalten/ werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.


Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des

beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen sind in den Angebotspreisen enthalten.


Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung,

Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum

des Auftragnehmers über sind auf Wunsch dem Auftraggeber auszufolgen auf Kosten des Auftraggebers zu vernichten.


AUFTRAGSUNTERLAGEN

Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:


Für deren Verwahrung haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 1 Woche nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. Sie sind vom Auftragnehmer binnen 1 Woche ab Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr zurückzustellen

 

PERIODISCHE ARBEITEN

Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Arbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonates gelöst werden.


EIGENTUMSRECHT

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten / bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. / gehen mit Erledigung des Auftrages und Bezahlung in das Eigentum des Auftraggeber über und sind diesem nach Maßgabe der obigen Punkte XIII und XIV auszufolgen. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.


URHEBERRECHT

Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme / der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete


Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken. / und vollständigen Bezahlung hinsichtlich der gelieferter Erzeugnisse sämtliche /die nachstehend bezeichneten (z.B. Verwertungsrechte, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Vermieten und Verleihen, Folgerecht, Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht) / aus dem Urheberrecht erfließenden Nutzungsrechte.


Der Auftragnehmer ist / nicht / verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das

Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen / ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.


Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist / so beauftragt er zugleich den Auftragnehmer mit der Prüfung der Berechtigung der angestrebten Nutzung auf Kosten des Auftraggebers. Er hat ihm dazu sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen,

die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten / soweit dem nicht eine im Sinne des obigen Absatzes übernommene Prüfpflicht des Auftragnehmers entgegensteht und der Auftraggeber seiner Informationspflicht vollständig nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden / und umgekehrt /. Tritt der streitverkündigte auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverkündigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverkündiger berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.


EIGENTUMSVORBEHALT

(Eigentumsvorbehalt gilt nur bei Vereinbarung, sonst geht Eigentum mit Übergabe über, was bei bestimmten individualisierten Erzeugnissen, die ohnehin nicht verwertet werden können, kein Nachteil ist)

Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. / Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers. / Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Geschäftsverhältnis an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Auftragnehmer übergeht. / Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekannt zu geben. / Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als # %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet. /


RÜCKBEHALTUNGSRECHT

Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag / aus der Geschäftsverbindung / zu.


NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK

Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden

Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.


ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.


Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz der Firma Pfisterer Airbrush & Modelling Kring 50 3325 Ferschnitz. (Anmerkung: Die Vereinbarung der Gerichtsstandklausel des Punktes XXII (2) und (3) muss dem Gericht unterschriftlich nachgewiesen werden)


Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


AUFTRAGSABMACHUNG

Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen

usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (z.B. FAX, email etc.).

und müssen von der Geschäftsleitung bestätigt werden,

 

Stand 05.03.2018

Datenschutzerklärung Neu

 

Privatsphäre und Datenschutz


Datenschutzerklärung


Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website www.amp.or.at und danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Produkten. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.

Gegenstand dieser Erklärung ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung/Verwendung personenbezogener Daten, welche erhoben werden, wenn Sie das Angebot von Pfisterer Airbrush&Modelling nutzen.


Ansprechpartner /verantwortliche Stelle:

Pfisterer Airbrush & Modelling

Kring 50

3325 Ferschnitz

Inhaber: Christoph Pfisterer

Mail: pfisterer-ch@hotmail.com


Verarbeitung und Nutzung von Daten:

Sie können unsere Internetseite besuchen ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Bei jedem Zugriff auf unsere Internetseite werden allein Nutzungsdaten ohne Personenbezug durch den jeweiligen Internetbrowser, wie z.B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, Name der aufgerufenen Datei, den Namen Ihres Internet Provider, die Seite von der aus Sie uns besuchen, übermittelt. Diese Daten dienen ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes sowie zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes unserer Webseite.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie von sich aus einen Bestellvorgang einleiten oder ein Kundenkonto einrichten oder sich für den Newsletter anmelden. Dabei werden Angaben zu Ihrer Person und die erforderlichen Daten zur Abwicklung des gewünschten Geschäftsfalles erhoben. Welche freiwillig von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Wir verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Bearbeitung Ihres Wunsches, Ihrer Bestellung, Ihrer Anliegen, sowie der Bewerbung unserer Produkte, z.B. Werbe-E-Mails, Newsletter.

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Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung Ihres Kundenkontos werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit Sie nicht ausdrücklich in die weitere Verwendung und Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Bei Anmeldung zum Newsletter wird Ihre E-Mail-Adresse für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden, bzw. Sie uns zur Abmeldung aus dem Newsletter beauftragen.

Datenübertragung an Dritte:

Pfisterer Airbrush & Modelling übermittelt Ihre persönlichen Daten ausschließlich dann an Dritte, wenn dies zur Durchführung eines Geschäftsfalles oder Abrechnung einer Bestellung notwendig ist, insbesondere, wenn ein Dritter für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses diese Daten benötigt (etwa Kreditkarteninstitute oder Versanddienstleister). Nach Maßgabe der anwendbaren Gesetze können gegebenenfalls staatliche Stellen von uns Auskünfte oder Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verlangen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.

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Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, verwenden wir die hierfür erforderlichen oder gesondert von Ihnen mitgeteilten Daten, um Ihnen regelmäßig unseren E-Mail-Newsletter zuzusenden. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich und kann entweder durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link im Newsletter erfolgen.

Datenverwendung für E-Mail-Werbung ohne Newsletter-Anmeldung und Ihr Widerspruchsrecht


Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und Sie dem nicht widersprochen haben, behalten wir uns vor, Ihnen regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten, wie den bereits gekauften, aus unserem Sortiment per E-Mail zuzusenden. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link in der Werbemail widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Datenverwendung für Postwerbung und Ihr Widerspruchsrecht


Darüber hinaus behalten wir uns vor, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Postanschrift und - soweit wir diese zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vertragsbeziehung von Ihnen erhalten haben - Ihren Titel, akademischen Grad, Ihr Geburtsjahr und Ihre Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung in zusammengefassten Listen zu speichern und für eigene Werbezwecke zu nutzen, z.B. zur Zusendung von interessanten Angeboten und Informationen zu unseren Produkten per Briefpost. Sie können der Speicherung und Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit widersprechen.

Newsletter und Werbung / Widerruf einer Einverständniserklärung vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung 25. Mai 2018

Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Email-Adresse für Werbezwecke haben Sie gegebenenfalls im Zuge des Online-Bestellprozesses, ev. im Zuge eines Gewinnspieles, eines Info-Tages, schriftlich oder aber mündlich einem unserer Mitarbeiter erteilt. Ihre, uns übermittelte Email-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Sie können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie am Ende unseres Newsletters den Link „von allen zukünftigen E-Mails abmelden.“ anklicken oder aber uns direkt via Email mit dem Ersuchen um Abmeldung vom Newsletter unter pfisterer-ch@hotmail.com kontaktieren.

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Pfisterer Airbrush & Modelling

Kring 50

3325 Ferschnitz

E-Mail: pfisterer-ch@hotmail.com


In eigener Sache:

Als kleines, familiär geführtes Handelsunternehmen sind wir gefordert und bemüht den gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen. Sollten Ihrerseits weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung, Speicherung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten bestehen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu handeln.


Pfisterer Airbrush & Modelling

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3325 Ferschnitz

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Diese Erklärung wurde aktualisiert 16 Mai 2018